Unser “Projekt des Monats” im September ist die Initative “Tausend Kreuze in die Spree”, die sich im Folgenden vorstellt:

Abtreibungsverbote abschaffen – Gegen christlichen Fundamentalismus

Für den 18. September 2010 mobilisiert der Bun­desverband Lebensrecht zu einem „Schweigemarsch“ mit dem Titel „1000 Kreuze für das Leben“. Damit wollen die selbst ernannt­en Lebensschützer für ein generelles Verbot von Abtreibungen demonstrieren.

Wir rufen dazu auf, dem Marsch der Fundamentalist_innen laut und mit vielfältigen Aktionen entgegenzutreten und fordern:

  • Streichung des Paragraphen §218 aus dem Strafgesetzbuch
  • Entscheidungsfreiheit für oder gegen eine Abtreibung ohne Bevormundung
  • Die Verwirklichung des Rechts auf freie Familienplanung und Sexualität für alle, ohne dabei die Freiheiten anderer einzuschränken

Die Gruppen und Organisationen, die sich am „Schweige­marsch“ beteiligen, betrachten jeden Schwangerschaftsab­bruch als „vorgeburtliche Kindstötung“, die verboten und bestraft gehöre. Sie sprechen damit allen Menschen und vor allem Frauen das Recht ab, über ihr Leben und ihren Körper selbst zu bestimmen. Um diese Meinung in der Öffentlichkeit zu verankern, verbreiten die selbst ernannten „Lebens­schützer“ Unwahrheiten:

Sie verdreifachen die Anzahl der Abtreibungen in der BRD und warnen vor dem „Post-Abor­tion-Syndrome“, einer angeblich durch Schwangerschaftsab­brüche ausgelösten psychischen Störung.

Anders als oft angenommen, gilt eine Abtreibung in der BRD weiterhin als Straftat, die nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafrechtlich verfolgt wird. Wer abtreiben will, muss sich zwangsweise beraten lassen und danach drei Tage warten, bevor der Eingriff vorgenommen wird. Das alles muss in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft ge­schehen – es sei denn, es wird eine „Gefahr für die psychische und physische Gesundheit“ der Frau festgestellt.

Oft sind aber „Schädigungen“ des Fötus, die in vorgeburtli­chen Untersuchungen festgestellt werden, der eigentliche Grund für einen Abbruch nach der zwölften Woche. Frauen werden immer mehr für die Gesundheit und „Qualität“ ihres Nachwuchses zur Verantwortung gezogen und zu solchen Untersuchungen gedrängt. Dass sie ein Recht auf Nichtwis­sen haben, wird meist nicht erwähnt.

Die selbst ernannten „Lebensschützer“ sind Teil des christlichen Fundamentalismus. Sie kämpfen für eine Ge­sellschaft, die auf der bürgerlichen Kleinfamilie, einer rigiden Sexualmoral, Verbot von Homosexualität und auf Schick­sals- und  Obrigkeitsergebenheit beruht. Sie behaupten, sie agierten gewaltfrei, doch – z.B. in den USA – blockieren Abtreibungsgegner_innen Kliniken und bedrohen, nötigen und verletzen dabei sowohl Ärzt_innen als auch Frauen, die abtreiben wollen.

Aus ihren Reihen werden auch Morde verübt: Zuletzt im April wurde ein „Lebensschützer“ verurteilt, der im vergangenen Jahr einen prominenten Abtreibungsarzt in Kansas erschoss.

Auch in der BRD und Österreich werden Frauen, die Ab­treibungskliniken aufsuchen, teilweise durch sogenannte „Gehsteigberatung“ eingeschüchtert und bedrängt; Ärzt_in­nen als „Massentöter“ diffamiert. Gruppen und Personen, die sich für ein liberales Abtreibungsrecht einsetzen, werden beschimpft und bedroht. Dabei können sich die „Lebensschützer“ einer wachsenden gesellschaftlichen Akzeptanz sicher sein. Das Bundesverfassungsgericht wies Ende Juni die Klage eines Münchner Frauenarztes gegen einen „Gehsteig­berater“ zurück, unter anderem mit der Begründung, dieser spreche „mit dem Thema der Schwangerschaftsabbrüche einen Gegenstand von wesentlichem öffentlichem Interesse an“. Der neue Bundespräsident Christian Wulff unterstützt sowohl den „Arbeitskreis Christlicher Publizisten“ als auch den Missionsverein „Pro Christ“, die sich gegen Homosexu­alität und Abtreibung einsetzen und ein frauenfeindliches Menschenbild vertreten.

Wir wollen eine Gesellschaft, in der weder christliche Mor­alvorstellungen noch staatliche Zugriffe über das Leben und den Körper von Menschen bestimmen. Frauen sollen auf Grund einer Abtreibung weder gesundheitliche noch rechtliche oder ökonomische Nachteile ian Kauf nehmen müssen. Die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft soll ohne Eingriff oder Belehrungen des Staates und ohne Angst vor moralischer Verurteilung möglich sein. Wir wollen eine Gesellschaft, in der eine Behinderung kein Problem oder Defizit darstellt. Keine Frau soll sich „verpflichtet” fühlen, abzutreiben, weil eine Behinderung des späteren Kindes wahrscheinlich erscheint.

18. September 2010, 12.00 Uhr, Karl-Liebknecht-Strasse/Ecke Spandauer Strasse

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